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EuGH Klage der CWS gegen Einstufung TiO2 erfolgreich

Im Jahr 2019 hatte die EU-Kommission beschlossen, eine Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in bestimmten Pulverformen als karzinogener Stoff beim Einatmen vorzunehmen. 

Gegen diese Entscheidung hatte die CWS POWDER COATINGS GmbH und weitere Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Lieferanten von Titandioxid beim EuGH Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung 2020/217 erhoben. 

Das Ergebnis:

Das Gericht befand, dass im vorliegenden Fall das Erfordernis, dass die Einstufung eines karzinogenen Stoffes auf zuverlässigen und anerkannten Untersuchungen beruhen muss, nicht erfüllt ist. Weiterhin wurde festgestellt, dass die angefochtene Einstufung und Kennzeichnung gegen das Kriterium verstoßen hat, wonach sich die Einstufung eines Stoffes als karzinogen nur auf einen Stoff mit der intrinsischen Eigenschaft, Krebs zu erzeugen, beziehen darf.

Weitere Informationen können Sie gerne dem angehängten Artikel entnehmen.

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