Aktuelles

REACH- und CLP-Verordnung 01/2020

REACH- Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272 /2008

Konformität bestätigt im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2

Zur weiteren Information geben wir Ihnen hier den aktuellen Stand der Umsetzung von REACH und CLP bekannt.

Die Antworten unserer Lieferanten sind ausgewertet und werden in einer Datenbank dokumentiert. Unsere Lieferanten haben die relevanten Stoffe registriert für die Anwendung als Rohstoff zur Herstellung von Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus.
Hier ist eine eigene Registrierung nicht erforderlich, da die Verfügbarkeit abgesichert ist. Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter werden fristgerecht geliefert und durch uns umgesetzt.

Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACH oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten. Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 01/2020 (205) sind in den Produkten nicht vorhanden und werden vermieden. Den Status überprüfen wir in internen Audits.

Die REACH-CLP-Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACH-Konformität bescheinigen.

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