Aktuelles

Aktualisierung REACh- und CLP-Verordnung

Aktueller Stand der Umsetzung zur:

REACh- Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 und
CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272 /2008

Konformität der CWS im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2 bestätigt.

In den letzten Monaten haben wir die Antworten unserer Vorlieferanten ausgewertet und in einer Datenbank (Fit4REACh- Navigator) dokumentiert. Erfreulich dabei ist, dass alle CWS Lieferanten die relevanten Stoffe für die Anwendung als Rohstoff zur Herstellung von Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus (vor-)registriert haben. Somit ist eine eigene Vorregistrierung nicht erforderlich, da die Verfügbarkeit dieser Materialien weiterhin abgesichert ist.

Trotzdem haben wir relevante Stoffe zusätzlich selbst vorregistriert und bei Bedarf auch nach CLP notifiziert.

Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter stellen wir fristgerecht bereit.

Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACh oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten.

Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 12/2012 sind in den Produkten nicht enthalten und werden auch weiterhin vermieden.

Den Status überprüfen wir in internen Audits.

Die REACh-CLP- Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft.
Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACh-Konformität bescheinigen.

CWS Powder Coatings GmbH
Stand: Dezember 2011

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