Aktuelles

REACh Update März 2012

Um unsere Kunden zum Thema REACh auf dem aktuellen Stand zu halten, haben wir per 01.03.2012 ein Update zu unseren REACh Pflichten erstellt.

Nach Artikel 33 (REACh) sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden zu informieren und bei der ECHA zu notifizieren, wenn SVHC-Stoffe (Kandidatenliste Anhang XIV) ab 0,1% in Ihrem Erzeugnis enthalten sind. Wir selbst liefern ausschließlich Gemische, die anderen Regelungen unterliegen.

Damit Sie aber wissen, ob durch unsere Gemische SVHC-Stoffe eingeschleust werden können, bescheinigen wir Ihnen hiermit, dass in den bei CWS Powder Coatings GmbH bezogenen Pulverlacken keine SVHC- Stoffe der aktuellen Kandidatenlisten (10/2008 bis 12/2011) für Anhang XIV enthalten sind.

Die acht Stoffe, die im Februar 2012 auf Anhang XIV gesetzt wurden, sind demzufolge nicht enthalten. Sollte sich die Situation durch eine der nächsten Erweiterungen ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren und dies im Abschnitt 3 (Anhang II) des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes dokumentieren.

Das entsprechende PDF zum Download finden Sie unter Produkte/ der betreffenden Produktgruppe/ Allgemeine Erklärungen.

Cookies