Aktuelles

REACh Update Februar 2013

Um unsere Kunden zum Thema REACh auf dem aktuellen Stand zu halten, haben wir per 14.02.2013 das folgende Update erstellt.

Am 19. Dezember 2012 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach 54 neue Substanzen als
besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High
Concern) unter die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 fallen. Diese 54 Substanzen wurden in die Kandidatenliste für Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen, die nun 138 statt 84 Einträge enthält.

Nach Artikel 33 (REACh) sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden zu informieren und bei der ECHA zu notifizieren, wenn SVHC-Stoffe (Kandidatenliste für Anhang XIV) mit mehr als 0,1% in Ihrem Erzeugnis enthalten sind.

Damit Sie aber wissen, ob durch unsere Gemische SVHC-Stoffe eingeschleust werden können, bescheinigen wir Ihnen, dass in den von CWS Powder Coatings GmbH bezogenen Pulverlacken keine SVHC- Stoffe der aktuellen Kandidatenlisten (10/2008 bis 12/2012) für Anhang XIV enthalten sind.

Die insgesamt 138 Stoffe für Anhang XIV sind demzufolge nicht enthalten. Sollte sich die Situation durch eine der nächsten Erweiterungen ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren und dies im Abschnitt 3 (Anhang II) des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes dokumentieren.

Unsere entsprechende Bestätigung finden Sie als PDF zum Download hier

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