Aktuelles

REACh Update September 2014

Um unsere Kunden zum Thema REACh auf dem aktuellen Stand zu halten, haben wir zum 05.09.2014 das folgende Update herausgegeben.

Am 16. Juni 2014 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
eine Pressemitteilung veröffentlicht, wonach 4 neue Substanzen als
besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC – Substances of Very High
Concern) unter die REACH-Verordnung (EG) 1907/2006 fallen. Diese 4 Substanzen wurden in die Kandidatenliste für Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen, die nun 155 statt 151 Einträge enthält.

Nach Artikel 33 (REACh) sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden zu informieren und bei der ECHA zu notifizieren, wenn SVHC-Stoffe (Kandidatenliste für Anhang XIV) mit mehr als 0,1% in Ihrem Erzeugnis enthalten sind.

Damit Sie aber wissen, ob durch unsere Gemische SVHC-Stoffe eingeschleust werden können, bescheinigen wir Ihnen, dass in den von CWS Powder Coatings GmbH bezogenen Pulverlacken keine SVHC- Stoffe der aktuellen Kandidatenlisten (10/2008 bis 06/2014) für Anhang XIV enthalten sind.

Die insgesamt 155 Stoffe für Anhang XIV sind demzufolge nicht enthalten. Sollte sich die Situation durch eine der nächsten Erweiterungen ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren und dies im Abschnitt 3 (Anhang II) des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes dokumentieren.

Unsere entsprechende Bestätigung finden Sie als PDF zum Download hier

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