Aktuelles

REACh und CLP Verordnung 01/2015

REACh- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Stand Januar 2015: Konformität im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2 bestätigt

Zur Umsetzung von REACh und CLP haben wir die Informationen unserer Lieferanten ausgewertet und in einer Datenbank (Fit4REACh- Navigator) dokumentiert. Unsere Lieferanten haben alle relevanten Stoffe für die Anwendung als Rohstoff zur Herstellung von Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus (vor-)registriert. Somit wäre eine eigene Vorregistrierung nicht erforderlich, da die Verfügbarkeit abgesichert ist. Trotzdem haben wir alle betreffenden Stoffe zusätzlich selbst vorregistriert und bei Bedarf nach CLP notifiziert. Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter stehen fristgerecht zur Verfügung.

Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACh oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden können. Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 12/2014 (161 Stück) sind in den Produkten nicht vorhanden. Den Status überprüfen wir in internen Audits. Die REACh- CLP- Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft.

Es gab keinerlei Abweichungen, so dass wir Ihnen absolute REACh- Konformität bestätigen.

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