Aktuelles

REACh- und CLP- Verordnung 12/2015

REACh- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Stand Januar 2016: Konformität im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2 bestätigt

Es sind bisher keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACh oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden können. Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 12/2015 (168 Stück) sind in den Produkten nicht vorhanden. Den Status überprüfen wir in internen Audits. Die REACh- CLP- Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft.

Es gab keinerlei Abweichungen, so dass wir Ihnen absolute REACh- Konformität bestätigen.

Unsere Bestätigung zum Download finden Sie hier: REACh Aktualisierung 01-2016.pdf

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