REACh- Verordnung (EG) Nr. 1907/ 2006 – CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008
Stand Februar 2018: Konformität im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2 bestätigt
Zur Umsetzung von REACh und CLP haben wir die Antworten unserer Lieferanten ausgewertet und in einer Datenbank dokumentiert. Unsere Lieferanten haben alle relevanten Stoffe für die Anwendung als Rohstoff zur Herstellung von Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus registriert. Hier ist eine eigene Registrierung nicht erforderlich , da die Verfügbarkeit abgesichert ist.
Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter werden fristgerecht durch uns zur Verfügung gestellt.
Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACH oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten.
Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 01/2018 (aktuell 181 Stück) sind in den Produkten nicht vorhanden und werden vermieden.
Den Status überprüfen wir in internen Audits.
Die REACH-CLP-Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACH-Konformität bescheinigen.