Aktuelles

REACH- und CLP- Verordnung 06/2019

REACH- Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 und CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272 /2008

Kundeninformation: Konformität bestätigt im Rahmen von REACH-EN-FORCE-2

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur weiteren Information senden wir Ihnen den aktuellen Stand der Umsetzung zu REACH und CLP. Die Antworten unserer Lieferanten sind ausgewertet und werden in einer Datenbank dokumentiert. Die Lieferanten haben die relevanten Stoffe für die Anwendung als Rohstoff der Herstellung von Lacken, Beschichtungssystemen und Folgeprodukten daraus registriert. Hier ist eine eigene Registrierung nicht erforderlich, da die Verfügbarkeit abgesichert ist.

Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter werden fristgerecht geliefert und durch uns umgesetzt.

Bisher sind keine Stoffe bekannt geworden, die wegen REACH oder CLP (Kosten/ Gefährlichkeit: SVHC) nicht mehr geliefert werden könnten.

Kandidatenstoffe der Listen 10/2008 bis 01/2019 (aktuell 197 Positionen) sind in den Produkten nicht vorhanden und werden vermieden.

Den Status überprüfen wir in internen Audits. Die REACH-CLP-Konformität wurde extern durch die Bezirksregierung Köln geprüft. Es gab keinerlei Abweichungen oder Hinweise, daher können wir Ihnen absolute REACH-Konformität bescheinigen.

Dr. Heinz Herzog
REACh- Beauftragter

Cookies