Actueel

RoHS 3

Die Richtlinie 2015/863 gestützt auf Richtlinie 2011/65/EU legt Bestimmungen zur Beschränkung der
Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten fest (= Directive on the
Restriction of the use of certain Hazardous Substances in electrical and electronic Equipment-RoHS).
Laut Anhang II dürfen folgende Stoffe, die den Beschränkungen aus Artikel 4 Absatz 1 unterliegen, die
zulässigen Höchstkonzentrationen (Gewichtsprozent) nicht überschreiten:

· Blei (0,1%)
· Quecksilber (0,1%),
· Cadmium (0,01%),
· Sechswertiges Chrom (0,1%),
· Polybromierte Bisphenyle (PBB) (0,1%),
· Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1%).
· Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) (0,1%)
· Butylbenzylphthalat (BBP) (0,1%)
· Dibutylphthalat (DBP) (0,1%)
· Diisobutylphthalat (DIBP) (0,1%)

Wir bestätigen, dass alle im Hause CWS Powder Coatings GmbH produzierten Pulverlacke den
Grenzwerten der RL 2015/863/EU entsprechen.
Diese Erklärung wurde erstellt und herausgegeben auf der Grundlage von Informationen durch unsere
Rohstofflieferanten, der derzeit geltenden Gesetzen und Vorschriften, sowie nach unserem besten
Wissen und Gewissen. Der Adressat oder Empfänger wird angewiesen von diesem Dokument
regelmäßige Neuerungen anzufordern.
Diese Erklärung ersetzt alle früheren in Bezug auf dieses Thema. Die in dieser Erklärung beinhalteten
Informationen gelten für das Material, wie es unsere Produktionsstätten verlässt. Dies gilt nicht für
nachträglich hinzugefügte Zusatzstoffe etc. die später zusätzlich durch den Verwender hinzugefügt
werden und so zu einer Veränderung in der Zusammensetzung, als Folge der weiteren Verarbeitung
führen.
CWS Powder Coatings GmbH

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